Dolose Handlungen

Dolose Handlungen liegen vor, wenn beispielsweise von Mitarbeitern eines Unternehmens

  • Bilanzmanipulationen,
  • Untreuehandlungen,
  • Unterschlagung sowie
  • weitere Handlungen zum Schaden eines Unternehmens

vorsätzlich durchgeführt werden.

Insbesondere im Sprachgebrauch von Revisoren und Wirtschaftsprüfer kommt dieser Begriff vor.