GoB / GoBS

Bei der Abwicklung der Buchführung sind die “Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung” (GoB) zu beachten. Da die Buchführung i.d.R nicht mehr manuell, sondern mit Hilfe der IT abgewickelt wird, hat auch der Gesetzgeber seinerzeit erkannt, dass die GoB um die spezifischen Belange der Informationstechnik erweitert werden müssen. Hieraus sind die “Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme”, kurz GoBS genannt entstanden.

Die GoBS wurden in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. November 1995 veröffentlicht (BStBl 1995 I S. 738).

Gegen Ende 2014 wurden die GoBS von den “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)” abgelöst.