GDPdU Archivierung
Die Anforderungen an die Archivierung digitaler Unterlagen sind in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, vom 16. Juli 2001, beschrieben.
Die Grundsätze beinhalten konkrete Anwendungsregeln zur Umsetzung des Rechts der Finanzbehörden auf Datenzugriff und zum allgemeinen Umgang mit elektronischen Unterlagen. Die Grundsätze sind offiziell zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Details gehen aus dem BMF-Rundschreiben vom 16. Juli 2001 (IV D 2 S 0316-136/01 hervor.
GoBD
Die GDPdU wurden Ende 2014 in die “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)” überführt.