IT-Sicherheitskatalog der BNetzA wird Pflicht für Netzbetreiber

IT-Sicherheitskatalog der BundesnetzagenturAufgrund von Änderungen im EnWG in Verbindung mit dem IT-Sicherheitskatalog der BNetzA (Bundesnetzagentur) wird die Informationssicherheit zur Pflicht für alle Gas- und Stromnetzbetreiber. Diese Netzbetreiber müssen sich bis zum 31. Januar 2018 nach der internationalen Norm ISO 27001 zertifizieren lassen. Grundlage hierfür ist der § 11 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG). Dieser Paragraph schreibt vor, dass die Energieversorger für einen angemessenen Schutz gegen Bedrohungen bei den von ihnen eingesetzten Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme zu sorgen haben.

Hierzu wurde der IT-Sicherheitskatalog der BNetzA, der gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt wurde, mit konkreten Hinweisen zu Sicherheitsanforderungen veröffentlicht. Gemäß diesem IT-Sicherheitskatalog der BNetzA muss zukünftig die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen regelmäßig überprüft werden. Der Schutz des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes gilt nur dann als erfüllt, wenn der Katalog der IT-Sicherheitsanforderungen der BNetzA eingehalten und darüber hinaus vom Netzbetreiber in Form einer ISO 27001 Zertifizierung nachgewiesen worden ist. Durch die ISO 27001 Zertifizierung wird die angemessene und sachgerechte Einführung eines Managementsystems für Informationssysteme bzw. eines Informations-Sicherheits-Management-Systems – kurz ISMS – nachgewiesen. Zusammen mit dem branchenspezifischen Leitfaden ISO/IEC TR 27019 für das Informationssicherheitsmanagement von Steuerungssystemen der Energieversorgung soll die Informationssicherheit der Netzbetreiber verbessert werden.

Die Einhaltung der Bestimmungen des IT-Sicherheitskatalogs kann von der Bundesnetzagentur in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Alle Netzbetreiber sind von dem IT-Sicherheitskatalog der BNetzA betroffen

Von diesen Regelungen sind grundsätzlich alle Netzbetreiber, unabhängig von der Größe oder der Anzahl der angeschlossenen Kunden betroffen, soweit diese über Systeme verfügen, die in den Anwendungsbereich des Sicherheitskataloges fallen. Grundsätzlich gilt, dass die eingesetzten Systeme dem aktuellen Stand der Technik genügen und die getroffenen Maßnahmen sowohl die Sicherheit der Anlagen, als auch die Sicherheit der Versorgung, gewährleisten müssen.

Aufgrund des kürzlich veröffentlichten Entwurfs der “Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz” wurde die Pflicht zur Meldung von Sicherheitsvorfällen auf ein hohes Maß angehoben, so dass von dieser Meldepflicht kleine bis mittlere Netzbetreiber, unabhängig von ihrer Verpflichtung zur Einführung eines ISMS gemäß ISO 27001, verschont bleiben.

ISMS Einführung verursacht hohen personellen Aufwand

Gerade den kleinen und mittleren Energieversorgern fällt es schwer, die mit dem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur verbundenen Anforderungen an die Informationssicherheit zu erfüllen. Die IT-Systeme der Netzbetreiber waren in der Vergangenheit selten von Änderungen betroffen und wurden häufig von externen Dienstleistern betreut, so dass die Kenntnisse über die inzwischen eingezogenen IP-basierten Netzwerke in den Unternehmen häufig nicht vorhanden sind. Insbesondere aufgrund der Umstellung auf IP-basierte Netzwerke sind die Netzbetreiber, wie inzwischen so viele andere Unternehmen auch, verstärkt Cyber-Angriffen ausgesetzt, so dass es zu Störungen im Betrieb sowie in der Versorgung kommen kann. Beispiele hierfür sind fast täglich in der Presse sowie im Internet zu lesen.

Externe Unterstützung erforderlich

Zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur unterstützen wir Sie bei dem Aufbau und Einführung eines Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS). In diesem Zusammenhang nehmen wir gemeinsam mit den Mitarbeitern aus dem Netzbetrieb die bereits vorhandenen Regelungen auf und ergänzen diese bezüglich der ISO 27001 Anforderungen und führen Sie zur Zertifizierung. Insgesamt sollte durch die Einführung eines ISMS die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen kontinuierlich verbessert werden.

Sicherheitskatalog der BNetzA zeitnah umsetzen

Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur analysieren und umsetzenViele kleine und mittelständische Gas- und Netzbetreiber stehen vor dem Problem, den im August 2015 erlassenen Sicherheitskatalog der BNetzA (Bundesnetzagentur) gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz angemessen und sachgerecht umzusetzen. Einerseits fehlt bei den entsprechenden Netzbetreibern die Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheit im Netzbetrieb, andererseits wird noch auf weitere Informationen bezüglich der detaillierten Zertifizierungsanforderungen gewartet.

Hierzu hat bereits die Bundesnetzagentur in ihrer FAQ mitgeteilt, dass sie gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkks) ein eigenes Zertifikat erarbeiten wird, in dem im Wesentlichen auf dem bereits existierenden Zertifikat bzw. Zertifizierungsschema zur ISO 27001 aufgebaut und dieses um zusätzliche Anforderungen aus dem Sicherheitskatalog der BNetzA ergänzen wird. In diesem Zusammenhang soll der Anwendungsbereich (Scope) konkretisiert werden um sicherzustellen, dass die für einen sicheren Netzbetrieb notwendigen Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme von der Zertifizierung erfasst werden. Hierbei wird auch deutlich gemacht, dass bereits bestehende ISO/IEC 27001 Zertifizierungen auf Basis von IT-Grundschutz des BSI für nicht ausreichend erachtet werden, um die Anforderungen aus dem BNetzA Sicherheitskatalog zu erfüllen.

Dies ist verständlich, da neben der ISO/IEC 27001 mit den Anforderungen sowie der ISO/IEC 27002 mit den Maßnahmen auch noch die ISO/IEC 27019 mit den spezifischen Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement von Steuerungssystemen der Energieversorgung berücksichtigt werden müssen.

Auf jeden Fall steht bereits fest, dass auch kleine und mittlere Gas- und Netzbetreiber von der Umsetzung der Anforderungen aus dem BNetzA Sicherheitskatalog nicht befreit werden und somit bis zum 31. Januar 2018 eine ISO/IEC 27001 Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen haben müssen.

Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz
(BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV) vom 13.01.2016 18:45 Uhr

Daran hat auch der kürzlich veröffentlichte Entwurf der Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern (BMI) keinen Zweifel gelassen. Abwohl in dieser Rechtsverordnung sehr hohe Schwellwerte angegeben wurden, die von kleinen und mittleren Netzbetreibern kaum erreicht bzw. überschritten werden, gilt jedoch nach wie vor der § 11 Abs. 1a EnWG mit dem Verweis auf den IT Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur und somit der Pflicht zur Zertifizierung bis zum 31. Januar 2018.

Vorbereitende Aktivitäten zur Umsetzung des Sicherheitskatalogs der BNetzA

Vor diesem Hintergrund sollten sich alle kleine und mittlere Netzbetreiber bereits heute mit der Thematik befassen und ein entsprechendes Projekt initiieren. Um mögliche zeitliche Engpässe zu vermeiden, sollte zeitnah mit den folgenden Aktivitäten begonnen werden:

  1. ISO 27001, Anhang A, sichten und eine vorläufige Anwendbarkeitserklärung gemäß Muster erstellen. Hierbei kann insbesondere der Ist-Zustand in einem frühen Stadium erhoben und der Aufwand für die Erstellung fehlender Dokumentationen erkannt werden. Wir rechnen damit, das sich in diesem Bereich ein Bedarf an schriftlichen Regelungen im Umfang von ca. 50 Dokumenten ergibt.
  2. Spezielle Anforderungen aus der ISO 27019 sollten den bereits vorhandenen Regelungen gegenübergestellt  werden um somit den diesbezüglichen Handlungsbedarf erkennen zu können.
  3. Die ISO 27001 erfordern in den Bereichen A.5 bis A.10 einen erheblichen Regelungsbedarf. Diesbezüglich sollte auch im Vorfeld untersucht werden, welche Regelungen diesbezüglich bereits vorhanden sind bzw. auf denen aufgebaut werden kann. Wir schätzen den Regelungsbedarf in diesem Bereich auf ca. 20 Dokumente.
  4. Darüber hinaus sollte frühzeitig mit der Erstellung eines Netzstrukturplans begonnen werden und eine sinnvolle Abgrenzung zu den anderen Bereichen getroffen werden.
  5. Für die betroffenen IT-Systeme und Prozesse des Netzbetreibers ist anschließend eine Risikoklassifizierung und Risikobehandlung unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an die Vertraulichkeit, die Integrität und die Verfügbarkeit zu erstellen.

Umsetzungsaufwand für den Sicherheitskatalog der BNetzA

Wir schätzen den Aufwand für einen Netzbetreiber mit einer mittleren Größe auf ca. 200 Personentage (PT). Daher sollte die Umsetzung des IT-Sicherheitskatalogs – auch wenn noch nicht alle Fakten bekannt sind – nicht auf die lange Bank geschoben werden. Insbesondere auch deshalb nicht, da im Rahmen einer ISO 27001 Zertifizierung ein bereits gelebtes Informationssicherheitsmanagementsystem nachgewiesen werden muss.

Überblick über die internationale Norm ISO 27001

Business People In Meeting

Der internationale Norm ISO 27001 befasst sich mit der Informationssicherheit und dem Schutz vertraulicher Daten. Im Wesentlichen werden mit dieser Norm die Anforderungen an die Aufstellung, die Umsetzung, den Betrieb, die Überwachung, die Bewertung sowie die Wartung und die Verbesserung von einem Informations-Sicherheits-Management-System unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Risiken vorgegeben.

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ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz

ISO 27001 Zertifizierung eines Informationsverbundes

Durch eine erfolgreiche ISO 27001 Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn, kurz BSI genannt) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bemühungen um die Informationssicherheit und die erfolgreiche Umsetzung internationaler Normen unter Anwendung der IT-Grundschutz-Methodik in Ihrem Unternehmen bzw. Behörde nach innen und außen zu dokumentieren.

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ISO 27001 Beratung und Zertifizierung

Im Rahmen einer ISO 27001 Beratung und Zertifizierung unterstützen wir durch unsere qualifizierten ISO 27001 Auditoren und Berater interessierte Unternehmen und Behörden bei der Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems bzw. ISMS nach der internationalen Norm ISO/IEC 27001.

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