Erstellung einer Verfahrensdokumentation im IT-Bereich

Konventionelle VerfahrensdokumentationDie Verfahrensdokumentation im IT-Bereich ist immer wieder ein leidiges Thema, insbesondere dann, wenn Datenschutzbeauftragte, Revisoren oder Wirtschaftsprüfer danach fragen.

Einerseits stehen der Erstellung einer vollumfänglichen Verfahrensdokumentation enge Personalressourcen, zeitliche Restriktionen sowie ggf. auch Eigeninteressen mancher Mitarbeiter im IT-Bereich entgegen. Andererseits verlangen gerade Revisoren und Wirtschaftsprüfer nach entsprechenden nachvollziehbaren Unterlagen, um sich einen Überblick über die vorhandenen Abläufe und Geschäftsprozesse sowie das vorhandene interne Kontrollsystem (IKS) zu verschaffen.

Nur bei Vorlage einer vollständigen Dokumentation besteht die Möglichkeit, einen Soll-/Ist-Vergleich zwischen der schriftlich fixierten Ordnung und den tatsächlichen Abläufen innerhalb eines Unternehmens durchzuführen und mögliche Risiken im IKS zu erkennen.

Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Bei der Verfahrensdokumentation handelt es sich um die Anwenderdokumentation sowie die Systemdokumentation eines Softwareproduktes, beispielsweise eines ERP-Systems. Während die Anwenderdokumentation im Wesentlichen eine Beschreibung bzw. Anleitung zur Bedienung des Anwendungssystems liefert, also für den Endbenutzer gedacht ist, handelt es sich bei der Systemdokumentation um eine technische Beschreibung der Software, beispielsweise hinsichtlich der Installation und Konfiguration, der Schnittstellenkonfiguration sowie der systemtechnischen Wartung. Die Systemdokumentation ist also für den Systemadministrator notwendig.

Gemäß den Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) ist eine Verfahrensdokumentation für alle IT-Systeme im Bereich des Rechnungswesens vorgeschrieben. Die GoBS schreiben vor, dass die ordnungsgemäße Anwendung des jeweiligen Verfahrens zu belegen ist und der Nachweis der Durchführung der in dem jeweiligen Verfahren vorgesehenen Kontrollen u.a. durch Programmkontrollen sowie durch die Verfahrensdokumentation zu erbringen ist.

Darüber hinaus ist eine Beschreibung des internen Kontrollsystems (IKS) notwendig und die Beschreibung des IKS ist ein Bestandteil der Verfahrensdokumentation. In den GoBS sind einzelne Bereiche aufgeführt, auf die sich die Verfahrensdokumentation insbesondere erstrecken muss. Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung sämtlicher Aufbewahrungspflichtiger Dokumentationsunterlagen, sondern nur um einen Rahmen für den Umfang der Dokumentation. Der Umfang der im Einzelfall erforderlichen Dokumentation wird dadurch bestimmt, was zum Verständnis der Buchführung notwendig ist. Je komplexer ein IT-System bzw. Anwendungssystem ist, um so umfangreicher gestaltet sich die Dokumentation.

Darüber hinaus ist auch eine Beschreibung der vom Programm zugelassenen Änderungen von Systemeinstellungen durch den Anwender ein Bestandteil der Verfahrensdokumentation. Die Beschreibung der variablen, benutzerdefinierten Aufgabenstellungen ist Teil der sachlogischen Beschreibung. Daraus lässt sich die Notwendigkeit der Dokumentation von Änderungen an Tabellendaten, beispielsweise in einem SAP-System, ableiten. Folglich sehen die GoBS vor, dass eine Beschreibung der programmtechnischen Lösung auch die Gültigkeitsdauer einer Tabelle beinhaltet.

Ebenfalls zur Verfahrensdokumentation gehören die Nachweise über die Programmidentität. Hierzu gehört sowohl die Programmdokumentation als auch der Nachweis des gesamten Programmchangemanagements während der gesamten Aufbewahrungsfrist.


Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer angemessenen Verfahrensdokumentation, sei es in Form von Organisationshandbüchern, Dokumentation von Geschäftsprozessen, IT-Systemdokumentationen und Betriebshandbüchern oder Berechtigungskonzepten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Verfahrensdokumentation.

Neben dem Einsatz von modernen Tools, wie beispielsweise ViFlow, Wiki oder SharePoint, können wir in diesem Zusammenhang auf umfangreiche Erfahrungen aus vorangegangenen Projekten zurückgreifen.

Auf unserer Kontaktseite finden Sie alle Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten.

IT-Security Beratung

Als Leiter Ihres Unternehmens bzw. Führungskraft verstehen Sie IT-Sicherheit als eine der obersten Managementaufgaben. Sie verfügen über verantwortungsbewusste und kompetente Mitarbeiter, die Ihnen die Sicherheit der in Ihrem Hause installierten IT-Systeme regelmäßig bestätigen. Darüber hinaus verfügt Ihr Unternehmen über die erforderliche Infrastruktur, um die Sicherheit Ihrer Unternehmensdaten sowohl gegenüber internen als auch externen Angriffen wirksam zu schützen. Soweit so gut!

Weiterlesen …

Datenschutz

Schutz personenbezogener DatenDie zunehmenden Vernetzung von Computersystemen sowie die automatisierte Verarbeitung personenbezogenen Daten in Unternehmen bergen erhebliche Risiken hinsichtlich der Beeinträchtigung bzw. Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und ggf. weiterer Personen. Hierbei kommt der Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch den innerbetrieblichen bzw. externen Datenschutzbeauftragten eine wichtige Aufgabe zu.

Die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetztes sollte dabei kein Selbstzweck sein und von fachlich versierten Datenschutzbeauftragten wahrgenommen werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass durch einen nachlässigen Umgang mit personenbezogenen Daten der materielle Schaden der betroffenen Personen zwar gering ist, jedoch der Reputationsschaden für das Unternehmen, das diesen Schaden verursacht hat, weitaus größer ist und die Existenz des Unternehmens bedrohen kann.

In Folge dessen sollte der betriebliche Datenschutzbeauftragte über Kenntnisse in den nachfolgenden Bereichen verfügen:

  • qualifizierte Praxiskenntnisse und Fachkunde auf dem rechtlichen Gebiet des Datenschutzes,
  • gute Kenntnisse in der Informationstechnologie,
  • Erfahrungen im Umgang und Anwendung von technischen und organisatorischen Sicherheitssystemen,
  • umfassende betriebliche und organisatorische Kenntnisse,
  • konzeptionelle Vorgehensweise sowie
  • kommunikative Fähigkeiten.

Wir unterstützen Sie bei der Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der konformen Gestaltung Ihrer IT-Systeme. Darüber hinaus übernehme wir bei Bedarf die Aufgabe eines externen Datenschutzbeauftragten bzw. stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

ISO 27001 Beratung und Zertifizierung

Im Rahmen einer ISO 27001 Beratung und Zertifizierung unterstützen wir durch unsere qualifizierten ISO 27001 Auditoren und Berater interessierte Unternehmen und Behörden bei der Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems bzw. ISMS nach der internationalen Norm ISO/IEC 27001.

Weiterlesen …

Prüfung des internen Kontrollsystems durch die Revision

Darstellung von Optimierungspotential bei der Geschäftsprozessanalyse mittels Process-Mining.

Die Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) durch die interne oder externe Revision kann durch den Einsatz moderner Technologien, wie beispielsweise Process Mining Tools, verbessern und der Revisionsaufwand verringert werden.

Weiterlesen …

Analyse von Geschäftsprozessen mit Process Mining

Geschäftsprozessoptimierung mittels Process-Mining

Die Analyse von Geschäftsprozessen mit Hilfe von Process Mining hilft den meisten Unternehmen dabei, die  Vielzahl von Prozessen zu überblicken, mögliche Schwachstellen zu erkennen und Optimierungen durchzuführen. Diverse Informationen über Kunden und Umsätze werden meistens mit mehreren komplexen IT-Systemen, beispielsweise CRM-, ERP-, Warenwirtschafts-, Kredit-, Personalmanagementsysteme oder in einem Data Warehouse oder Excel-Tabellen, verwaltet. Fehler in den einzelnen Prozessabläufen zwischen den beteiligten IT-Systemen werden in der Regel erst spät erkannt bzw. erst dann, wenn die Kundenbeschwerden zunehmen oder gravierende Fehler mit monetären Auswirkungen aufgetreten sind.

Weiterlesen …

Unterstützung im Bereich Prozess-Audit

Die Missachtung von gesetzlichen Regelungen können empfindliche Geldbußen und zu Reputationsverlusten sowie Umsatzeinbußen führen. Wir stellen in einem ganzheitlichen Ansatz durch ein Prozess-Audit sicher, dass die relevanten Compliance-Anforderungen in Ihrem Unternehmen beachtet werden. Wir beraten und unterstützen Sie durch ein Prozess-Audit bei der Implementierung von Kontrollen in Ihre Geschäftsprozesse und helfen Ihnen, die relevanten Compliance Anforderungen einzuhalten.

Weiterlesen …

Unterstützung im Bereich IT-Revision

IT-Revision
IT-Revision

Die Anforderungen an die Revision von komplexen IT-Systemen sind aufgrund der zunehmenden Komplexität und Technologisierung in den Unternehmen und Behörden die letzen Jahre kontinuierlich gestiegen. Dies bedingt u.a. eine konsequente Fortbildung der IT-Revisoren. Neben allgemeinen Kenntnissen über die Compliance-Anforderungen im IT-Bereich müssen ebenfalls fundierte Kenntnisse über die in den jeweiligen Institutionen zu prüfenden IT-Systeme und Anwendungssysteme vorhanden sein.

Weiterlesen …

Optimierung von Geschäftsprozessen mit Process Mining

Die Analyse bzw. die Optimierung von Geschäftsprozessen ist insbesondere dann schwierig, wenn die jeweiligen Prozessabläufe sehr komplex und im Detail nicht vollständig bekannt sind. Infolgedessen kommt es beispielsweise zu Ineffizienzen im Einkauf, zu Wiederholungen von einzelnen Teilprozessen, zu Engpässen in der Produktion oder zu dolosen Handlungen. Hierdurch steigen die Kosten und unnötige Zeit geht verloren und aufgrund von Qualitätseinbrüchen nimmt die Kundenzufriedenheit ab und Kunden gehen möglicherweise verloren.

Weiterlesen …